Inail bietet den Arbeitnehmern, welche einen Arbeitsunfall erlitten haben oder sich eine Berufskrankheit zugezogen haben Schutz mittels der Erbringung von ökonomischen, sanitären und zusätzlichen Leistungen, auch wenn der Arbeitgeber die Versicherungsprämie nicht ordnungsgemäß entrichtet hat.
Eine Ausnahme bilden:
- die Selbstständigen, welche bei einem Unfall oder bei einer Berufskrankheit mit der Zahlung der Versicherungsprämie nicht in Ordnung sind, kommen solange nicht in den Genuss der (wirtschaftlichen) Leistungen, bis sie nicht die Beitragspflicht erfüllt haben.
- die im Haushalt tätigen Personen, welche einen Haushaltsunfall erlitten haben, aber die am Zeitpunkt des Schadensfalles nicht in der Versicherung eingetragen waren und deshalb kein Anrecht auf Leistungen haben.
Inail erbringt folgende wirtschaftliche, sanitäre und zusätzliche Leistungen:
Wirtschaftliche Leistungen
- Entschädigung für zeitweilige absolute Arbeitsunfähigkeit
- Kapitalentschädigung des biologischen Schadens
- Entschädigung in Form einer Rente des biologischen Schadens und den vermögenrechtlichen Folgen
- Übergangsrente für Silikose und Asbestose
- Hinterbliebenenrente und Begräbnisgeld
- Ergänzung der direkten Rente
- direkte Rente, Hinterbliebenenrente und Begräbnisgeld für die Versicherten im Haushalt
- Zulage für fortwährenden persönlichen Beistand
- Monatliche fortwährende Sonderzulage für Hinterbliebene
- Einmalige Auszahlung (una tantum) aus dem Fond zur Unterstützung für die Familienangehörigen von Arbeitnehmern, die Opfer von tödlichen Unfällen sind
- Zusatzleistung zur direkten Rente und zur Hinterbliebenenrente aus dem Fond für Asbestopfer
Sanitäre Leistungen
- Ambulatorische Behandlung bei den Sitzen der Inail
- Rückvergütung der Reise - und Aufenthaltskosten für Thermal - und
- Rückvergütung der Kosten für den Ankauf der Medikamente der Gruppe C während der zeitweiligen absoluten Arbeitsunfähigkeit
Zusatz- oder Beistandleistungen
- Unvermittelbarkeitszulage
- Sonderzulage zum Jahresende
- Ehrenurkunde und Ehrenabzeichen