Nicht nur Versicherung, sondern ein integriertes Schutzsystem des Arbeitsnehmer
Das Inail, gesamtstaatliche Versicherungsinstitut für Arbeitsunfälle, verfolgt zahlreiche Ziele: die Verringerung des Unfallaufkommens, die Versicherung von Arbeitnehmern, die riskante Tätigkeiten ausführen und die Gewährleistung der Wiedereingliederung in das Arbeits- und Sozialleben von Arbeitsunfallgeschädigten.
Die Versicherung ist Pflicht für alle Arbeitgeber, die Angestellte und freiberufliche Mitarbeiter in gesetzlich als risikoreich definierten Tätigkeiten beschäftigen, und versichert die Arbeitnehmer gegen Schäden, die sich aus Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten, in Folge von beruflichen Tätigkeiten, ergeben können. Die Versicherung befreit den Arbeitgeber von der damit verbundenen zivilrechtlichen Verantwortung für die erlittenen Schäden des Arbeitnehmers.
Der Arbeitnehmerschutz wird, auch in Folge der kürzlichen Gesetzesneuerungen, immer mehr zu einem integrierten Versicherungsschutz, der von Vorbeugemaßnahmen am Arbeitsplatz über gesundheitliche und finanzielle Leistungen, Kuren, bis zur Wiederherstellung und Wiedereingliederung aller bereits Unfall- oder Berufskrankheitsgeschädigten in das soziale und berufliche Leben, reicht.
Zur Einschränkung des Unfallaufkommens, fördert das Inailbedeutende Initiativen zur ständigen Überwachung der Beschäftigungs- und Unfallsituation, sowie zur Ausbildung und Beratung von mittleren und kleinen Unternehmen in Sachen Unfallverhütung und zur Finanzierung der Unternehmen, die in Sicherheit investieren.