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Das Versicherungsverhältnis

Alle Arbeitgeber sind verpflichtet ihre Arbeitnehmer zu versichern. In Bezug auf die Versicherungspflicht gelten als Arbeitgeber physische oder Rechtspersonen, private und öffentliche Körperschaften, einschliesslich der Staat und die Lokalkörperschaften, welche Personen mit einem abhängigen oder arbeitnehmerähnlichen Arbeitsverhältnis in Tätigkeiten beschäftigen, die vom Gesetz als gefährlich eingestuft sind. Die Handwerker, die selbstständigen und in Genossenschaften organisierten Fischer, sowie die Küstenfischereiverbände und die selbstständigen Landwirte sind verpflichtet sich selber zu versichern.