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Die Geschichte der Anstalt

Inail (Istituto nazionale per l’assicurazione contro gli infortuni sul lavoro – Gesamtstaatliche Versicherungsanstalt gegen Arbeitsunfälle) entsteht im März 1933 aus der Vereinheitlichung der “Cassa nazionale infortuni” – Gesamtstaatliche Unfallkasse und der privaten Versicherungskassen. Die neue Anstalt gewinnt in den folgenden Jahrzehnten an Grösse und Wichtigkeit infolge der Ausweitung des Versicherungsschutzes auf eine grössere Palette von Vorfällen, sowie der Einverleibung von kleineren Körperschaften, die die Unfallversicherung für besondere Kategorien von Arbeitnehmern verwalten. Es war das Jahr 1935, als die Grundprinzipien für das öffentlichrechtliche Wesen der Versicherung gegen Unfälle und Berufskrankheiten eingeführt worden sind: die “automatische Festsetzung des Versicherungsverhältnisses, die Automatizität der Leistungen, die Erbringung der sanitären Leistungen, die Rentenrevisionen und eine Neuregelung der Beistandsmassnahmen für Schwerinvaliden”.

Im Jahr 1965 werden alle Grundprinzipien der Unfallversicherung in einem Einheitstext gesammelt (Verordnung des Präsidenten der Republik vom 30. Juni 1965, Nr. 1124) und im Laufe der Jahre erweitern die nachfolgenden Abänderungen dessen Tragweite. Von besonderer Wichtigkeit ist die Bestimmung, welche Inail die Zuständigkeit für Fortbildung, Beratung und Beistand im Bereich der Sicherheit und Gesundheit an den Arbeitsplätzen zuweist, vor allem gegenüber den Handwerks-, Klein- und Mittelbetrieben (gesetzesvertretende Verordnung 626/1994, abgeändert und ergänzt durch die gesetzesvertretende Verordnung 242/1996). Im Jahr 1999 wird die Versicherungspflicht für “Hausfrauen” eingeführt (Mann oder Frau im Alter zwischen 18 und 65 Jahren), welche nicht gelegentlich, unentgeltlich und nicht in untergeordneter Stellung für die Pflege ihrer Familie und der Wohnung, in der sie wohnen, arbeiten (Gesetz 493/1999).

Im Jahr 2000 entwickelt sich das institutionelle Leitbild der Inail noch weiter (gesetzes-vertretende Verordnung 38/2000). Der Schutz wird soweit ausgedehnt, dass er auch die psychophysische Integrität der verunfallten Person (der Bezug ist hier auf den biologischen Bleibeschaden) und die Unfälle, die sich auf dem Weg zur Arbeit und zurück ereignen, beinhaltet. Ausserdem wird die Versicherung auch auf Mitarbeiter mit arbeitnehmerähnlichen Arbeitsverhältnissen und Berufssportler ausgedehnt.

Im Jahr 2008 und 2009 ist es wieder ein Einheitstext, der neuerdings die Bestimmungen auf dem Gebiet des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit am Arbeitsplatz zusammenfasst (gesetzesvertretende Verordnung 81/2008 und nachfolgende Abänderungen und Ergänzungen, welche die Inhalte desr gesetzesvertretenden Verordnung 626/1994 abgeschafft und zusammengefasst hat). Die Inspektionstätigkeiten sind überarbeitet und koordiniert worden; das Strafensystem überarbeitet; Gesundheit und Sicherheit bei der Arbeit finden Eingang in die Programme der Schulen und Universitäten. Auch das öffentliche Informationssystem zur Verteilung und Verbreitung der Daten über Unfälle, Inspektionen und den Tätigkeiten im Bereich Gesundheit und Arbeitssicherheit findet seinen Anlauf (Sistema informativo nazionale per la prevenzione nei luoghi di lavoro – Sinp – gesamtstaatliches Informationssystem für die Prävention an den Arbeitsstätten).

Im Jahr 2010 übernimmt Inail die Aufgaben des Ispesl (Istituto superiore prevenzione e sicurezza sul lavoro – Höhere Anstalt für Prävention und Arbeitssicherheit) und der Ipsema (Istituto di previdenza per il settore marittimo – Fürsorgeanstalt für den Bereich Seefahrt), wodurch die eigenen institutionellen Zuständigkeiten noch mehr an Bedeutung gewinnen (Gesetz vom 30. Juli 2010, Nr. 122). Auf diese Weise nimmt das was als Gesundheits- und Sicherheitspol bezeichnet wird, konkret Form an.
Inail ist also heute die einzige Körperschaft, welche in der Lage ist durch Versicherung und Entschädigung, Prävention und wissenschaftlicher Forschung, Behandlung, Rehabilitation und Wiedereingliederung der Arbeitsunfallopfer, sowie durch Beratungsdiensten, Zertifizierungen und Überprüfungen der Betriebe für den Gesundheitsschutz bei der Arbeit und im Alltagsleben übergreifend tätig zu sein.